Keine Mehrheit für Naturschutz-Anträge der SPD: Ausschuss lehnt Glyphosat-Beschränkung und Blühstreifen-Vorgabe ab

Symbolbild Feld

12. März 2018

Mit zwei Anträgen hat sich die SPD-Stadtratsfraktion dafür stark gemacht, dass auf landwirtschaftlichen Flächen der Hospitalstiftung künftig bessere Vorgaben für Naturschutz gelten sollten. Beide Anträge wurden kürzlich in einer nichtöffentlichen Sitzung des Stiftungsausschusses durch die Stadträte der anderen Fraktionen abgelehnt.

Die SPD-Fraktion wollte, dass die Hospitalstiftung bei der Verpachtung ihrer landwirtschaftlichen Flächen zwei neue Vorgaben macht: Sie sollte sich versichern lassen, dass die Pächter auf den Einsatz den umstrittenen Chemikalie Glyphosat verzichten und dass sie am Rand so genannte Blühstreifen anlegen, die dem Artenschutz dienen.

Als der Antrag zur Beratung kam, stimmten lediglich die Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion sowie der Freien Wähler für die beiden Anträge. Es geht um eine Fläche von 148 Hektar. Begründet hat die SPD ihren Vorstoß damit, dass Glyphosat im Verdacht steht, krebserregend zu sein, wenn es über die Nahrung aufgenommen wird - sowohl für Tiere als auch für Menschen.

Bei den Blühstreifen vertrat die SPD die Ansicht, dass Artenvielfalt nicht nur Thema der Bundespolitik sein muss, sondern dass es auch direkt vor Ort geboten ist, einen Beitrag zu leisten für eine intakte und gesunde Natur.

„Es ist sehr bedauerlich, dass unser Vorstoß für den Natur- und Artenschutz auf Ablehnung gestoßen ist. Die Gegenargumente wie Pachteinbußen und Verwaltungsaufwand haben uns nicht überzeugt“, stellen Eva Döhla und Dr. Jürgen Adelt, die die Anträge unterzeichnet haben, fest.

Die SPD-Fraktion hat sich zu dem Schritt einer Pressemitteilung entschlossen, um die Öffentlichkeit über die Behandlung des Thema in Kenntnis zu setzen. „Von Seiten der Gegner unseres Vorstoßes wäre mit Sicherheit nicht aktiv die Öffentlichkeit gesucht worden“, so die SPD-Fraktion.