Blühstreifen für landwirtschaftliche Flächen der Hospitalstiftung

Blühstreifen

05.12.2017

Die Hospitalstiftung ist Eigentümer von 148 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche, die allesamt verpachtet sind. Im Rahmen der Entwicklung der Landwirtschaft in den letzten Jahren, die zu immer größeren Flächen, die mit größeren Maschinen kostengünstiger zu bearbeiten sind, geführt hat, wurden Weg und Feldrain beseitigt. Damit verschwanden viele Pflanzen und auch Insekten, die als Nahrung insbesondere für Vögel und Kleintiere dienen. Zur Verarmung an Flora und Fauna trägt auch die Anwendung von Totalherbiziden bei, sodaß letztlich in unserer Gegend nur Monokulturen mit Mais, Raps und Getreide, vor allem Gerste, entstehen. Durch die Anwendung von Totalherbiziden fehlen auch auf den oben genannten Monokulturen die Beikräuter.

Die Artenvielfalt, sowohl im Pflanzen- als auch im Tierbereich, verschwindet. Dem gilt es entgegen zu wirken. Eine Maßnahme ist die Anlage sogenannter Blühstreifen.

Die SPD-Fraktion beantragt deshalb, die Pachtverträge für Flächen fristgerecht bis zum Februar für das Ende des Fruchtjahres September zu kündigen und bei der Neuverpachtung bei geeigneten Flächen Blühstreifen anzulegen. Dies kann in Zusammenarbeit mit dem Bund Naturschutz und den Landwirtschaftsämtern erfolgen. Der finanzielle Verlust, der durch die Nichtbewirtschaftung dieser Streifen entsteht, kann zum Teil aus Förderprogrammen ausgeglichen werden.

Die SPD-Fraktion möchte mit dieser Maßnahme dazu beitragen, dass das Artensterben im Pflanzen- und Tierreich, verlangsamt wird. Entscheidungen auf der großen politischen Ebene sind dazu nicht notwendig. Wir sind der Auffassung, dass es auch vor Ort möglich ist, mit derartigen Maßnahmen beizutragen im Kampf gegen das Artensterben im Tier- und Pflanzenreich.

Die Hospitalstiftung ist zwar vorrangig vom Stiftungszweck her der Altenhilfe verpflichtet und auch verpflichtet, ihr Vermögen zu erhalten, aber als Teil der Stadt Hof ist sie auch dem Gemeinwohl verpflichtet, deshalb sind die oben genannten Maßnahmen absolut gerechtfertigt.