Freigabe der Hofer Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung

Einbahnstraße

21.05.2019

Die Einbahnstraßen sollen im Stadtgebiet Hof für den Radverkehr grundsätzlich in Gegenrichtung freigegeben werden. Dies wird zur Fahrradfreundlichkeit der Stadt beitragen. Beim ADFC-Fahrradklimatest hat die Stadt Hof den letzten Platz belegt. Sie ist somit die fahrradunfreundlichste Stadt in Deutschland. Dies muss dringend geändert werden!

Auch der Verweis des Hofer Oberbürgermeisters, dass in der Vergangenheit nicht genügend finanzielle Mittel bereitstanden, um die Fahrradinfrastruktur zielgerichtet auszubauen, ist nur ein Teil des Grundes für das schlechte Abschneiden. Die Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer kostet nichts, da keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden müssen, erhöht die Attraktivität für die Radfahrenden aber erheblich.

Die Nutzung von Einbahnstraßen in Gegenrichtungen hat sich in der Praxis als wirkungsvolles Instrument zur Schaffung sicherer Radverkehrsnetze erwiesen. Nicht in Gegenrichtung geöffnete Einbahnstraßen stellen für den Radverkehr eine Verkehrsbeschränkung dar, die im Einzelfall begründet werden muss. Einbahnstraßen, die in Gegenrichtung freigegeben sind, haben nach Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer aus dem Jahr 2016 geringe Unfallbelastungen und wenig verkehrliche Konfliktpotentiale. Daher sollten Einbahnstraßen grundsätzlich für den Radverkehr in Gegenrichtung befahrbar sein.