Ortsumgehung Haidt – Leimitz – ist das letzte Mittel der Enteignung geboten für dieses Projekt von großem öffentlichen Interesse?

Antrag vom 15. Mai 2023

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

vor wenigen Wochen konnte man der Presse entnehmen, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Gemeindeverbindungsstraße Ortsumgehung Leimitz – Haidt verlängert werden muss. Dieses Projekt fand nicht nur im Stadtrat eine große Mehrheit an Unterstützern, sondern genießt gerade auch in der Bevölkerung großen Rückhalt. Dies merkt man nicht zuletzt daran, wie oft man von Bürgern gefragt wird als Stadtrat, wann denn die Ortsumgehung endlich gebaut würde.

Wir als SPD-Stadtratsfraktion sehen dieses Projekt daher als eines von öffentlicher Bedeutung.

Wir fragen uns daher – so wie viele Bürgerinnen und Bürger auch – wie lange muss man sich bei den schon seit einer gefühlten Ewigkeit geführten Grundstücksverhandlungen als öffentliche Hand noch gedulden.

Jetzt ist Eigentum in der Bundesrepublik ein hohes Gut. Dies auch völlig zu Recht. Somit kann die öffentliche Hand von heute auf morgen nicht einfach Grund und Boden oder Immobilien enteignen. Sie ist laut Gesetz nur dazu berechtigt, wenn die Enteignung dem „Wohl der Allgemeinheit“ dient. Was man darunter versteht, ist oft Auslegungssache. In der Regel geht es um Infrastrukturmaßnahmen wie beispielsweise den Bau von Straßen, wie auch im Fall der Ortsumgehung Leimitz. Neben dem Grundgesetz gibt es daher auch Bestimmungen im Bundesfernstraßengesetz, Luftverkehrsgesetz und im Baugesetzbuch (§§ 85 bis 122).

Eine Enteignung ist laut Recherchen grundsätzlich nur zulässig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

• Es kann nachgewiesen werden, dass das Grundstück dringend für ein öffentliches Vorhaben benötigt wird.
• Es gibt keine Möglichkeit, das Allgemeinwohl auf anderen Wegen zu erreichen.
• Die Enteignung entspricht den Vorgaben eines Bundes- oder Landesgesetzes.
• Der Staat oder das Land haben sich zuvor darum bemüht, das Grundstück oder die Immobilie vom Eigentümer zu kaufen.
• Als Entschädigung muss dem Immobilienbesitzer der Verkehrswert der Immobilie oder Für uns alles Punkte, welche entweder schon erfüllt wurden bzw. im Zuge der Verhandlungen sicher angeboten wurden und werden.

Wir bitten daher die Verwaltung, im Sinne des Allgemeinwohls eine Enteignung der noch benötigten Grundstücksflächen zu prüfen. Sodass die Realisierung des Projekts Ortsumgehung Haidt – Leimitz sich nicht noch Jahre oder Jahrzehnte hinzieht. Sollte sich der Gordische Knoten endlich durschlagen lassen, so sind natürlich die Mittel für selbiges Projekt in der Finanzplanung darzustellen.