Verkehrssicherheit Hofecker/Hirschberger Straße

25.09.2020

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

der LKW-Verkehr in der Hirschberger und Hofecker Straße nimmt und nahm in den vergangenen Jahren deutlich zu. Grund dafür ist zunächst die positive Geschäftsentwicklung eines Unternehmens in Saalenstein, aber auch die Tatsache, dass diese Strecke als Ausweichroute genutzt wird, zügig von der B173/Ernst-Reuter-Straße in Richtung der Speditionen und Unternehmen im Hofer Norden zu gelangen. Diese Ausweichroute ist durch die Tonnagebeschränkung der sowieso schon geschädigten Saalebrücke in Unterkotzau eigentlich widerrechtlich von LKWs und Kraftwagen über 3,5 t dazu genutzt. Die Lärm- und Verkehrsbelastung für die Anwohner ist in Summe merklich gestiegen. Neben der Nutzung des Radwegs ist der Fußweg entlang der Hirschberger und Hofecker Straße auch Schulweg für Kinder der Hofecker Schulen.

Die SPD-Stadtratsfraktion fordert daher folgende Lärmschutz- und Verkehrssicherheitsmaßnahmen für die Hirschberger und Hofecker Straße:

  • Das Verkehrszeichen 274-30 (Tempo 30) mit dem Zusatzzeichen 1048-12 (Kraft¬fahr¬zeu¬ge mit einem zu¬lässi¬gen Gesamt¬gewicht über 3,5 t) versehen, gilt für den gesamten innerstädtischen Bereich der genannten Straßen.

  • Davon unberührt bleibt das generelle Tempo 30 für alle Verkehrsteilnehmer zwischen Silberberg- und Frauenlobstraße.

  • Zwischen Villeneuve-la-Garenne-Straße und Rittergasse soll zunächst eine „mobile“ Querungshilfe verbaut werden.

  • Die Ortseinfahrt ST2192 von Brunnenthal nach Unterkotzau/Hirschberger Straße ist, wie schon im SPD-Antrag vom 08. Oktober 2008 ausgeführt, endlich - wie auch in anderen Orten mittlerweile schon Standard - mittels Fahrbahnverschwenkung und -teilung und somit einer baulichen „Bremse“ auszustatten.

  • In Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizeidirektion ist eine Überwachung der Überfahrt der Unterkotzauer Saalebrücke anzustreben. Dies ließe sich sofern personell nicht machbar, personalunabhängig mittels einer zeitlich beschränkten Kameraüberwachung vgl. der Geschwindigkeitsmesstafeln realisieren. Verstöße gegen die Tonnagebeschränkung sind folglich zur Eindämmung der widerrechtlichen Überfahrt nach dem Bußgeldkatalog zu ahnden.

  • Zur Schulwegsicherheit wird die „Trennung“ Geh-/Radweg zur Fahrbahn Ernst-Reuter-Str./Hofecker Straße in Form von Pfosten und Ketten entlang des Autohauses, der Tankstelle bis nach der Ampelanlage verlängert. Endpunkt sollte die Gehwegverschwenkung sein, ab welcher zwischen Weg und Hofecker Straße Grünflächen für eine natürliche Trennung sorgen.

  • Eine Evaluation dieser Maßnahmen ist nach einem Jahr durchzuführen. Ist die Fahrbahnteilung/Querungshilfe positiv beurteilt, so ist diese im Jahr 2022 in den Haushalt aufzunehmen und fest zu verbauen. Wird die Tempobeschränkung für LKW positiv beurteilt, so ist diese beizubehalten. Reicht dies nicht aus, so sind beide Straßen für alle Verkehrsteilnehmer auf Tempo 30 zu beschränken.